Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogen
Bei einem Drogendelikt kann von der Behörde eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden. Das kann auch auf Drogendelikte zutreffen die nichts mit dem Straßenverkehr (Fahren eines Kraftfahrzeuges) zu tun haben. Im jeweiligen Bescheid der Behörde ist die angeordnete Maßnahme zu entnehmen. Falls eine verkehrpsychologische Stellungnahme angeordnet wurde können wir gerne mit Ihnen einen Termin für eine verkehrspsychologische Untersuchung vereinbaren.
Die verkehrspsychologische Untersuchung für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer (Drogendelikt oder Medikamentenmißbrauch im Straßenberkehr) sowie für Drogendelikte außerhalb des Straßenverkehrs ist in vielen Bezirken der Steiermark möglich. Um sich für einen Termin zum Kurs für eine verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogen anzumelden wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Sekretariat in der Steiermark. Sie können sich auch gleich online anmelden. Wir sind bemüht, einen für Sie möglichst gut passenden Termin zu finden.
Verkehrspsychologische Untersuchung für substanzbeeinträchtigte Verkehrsteilnehmer
Dieses Angebot der verkehrspsychologischen Untersuchung ist für Menschen, die ein Fahrzeug unter Wirkung von psychoaktiven Drogen oder Medikamenten gelenkt haben (positiver Drogentest, Drogendelikt, Medikamenten-mißbrauch).
Zum Unterschied von alkoholauffälligen Lenkern, handelt es sich hier meist um junge Verkehrsteilnehmer, die entweder gelegentlich leichte Drogen (Cannabis Produkte; Amphetamine, ...) konsumieren oder bei denen bereits eine Drogenabhängigkeit besteht. Die verkehrspsychologische Untersuchung kann auch Personen betreffen, deren Verkehrszuverlässigkeit durch die Einnahme von psychoaktiven Medikamenten (meist Tranquilizer) beeinträchtigt war.
Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogen außerhalb des Straßenverkehrs
In einigen Fällen verordnet die Behörde nach einem Drogendelikt (das nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat) eine verkehrspsychologische Untersuchung. Dies ist aus dem Bescheid der Behörde zu entnehmen.
Maßnahme im Bescheid der Behörde
Im von der Behörde ausgestellten Bescheid werden oft eine von zwei unterschiedliche Maßnahmen gefordert. Dabei ist zwischen einer verkehrspsychologischen Stellungnahme und einem psychiatrischen Gutachten zu unterscheiden.
Einerseits kann die Beibringung eines psychiatrischen Gutachtens wegen dem Drogendelikt gefordert werden. Dazu ist bei einem Facharzt zur Psychiatrie, d.h. einem Psychiater Ihres vertrauens ein Termin zu vereibaren.
Andererseits kann die Beibringung einer verkehrspsychologischen Stellungnahme wegen dem Drogen-Delikt gefordert werden. Da es sich dabei um eine verkehrspsychologische Leistung handelt, können Sie sich hierzu bei uns für einen Termin melden. Unser Team von Verkehrspsychologen und Verkehrspsychologinnen ist bemüht für Sie einen gut passenden Termin in Ihrer Nähe zu finden.
Wo findet eine verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogen statt?
Bei INFAR haben Sie die Möglichkeit sich in vielen Orten oder Bezirken der Steiermark für eine verkehrspsychologische Untersuchung anzumelden.
In den Bezirken Bruck an der Mur, Bad Radkersburg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz Umgebung (Kalsdorf oder Gratkorn), Hartberg, Judenburg oder Fohnsdorf, Knittelfeld, Leibnitz, Liezen, Murau, Mürzzuschlag, Voitsberg und Weiz ist in Ihrer Nähe eine verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogen möglich.