Halluzinogene - Straßenverkehr
Beim Lenken eines Fahrzeuges unter Halluzinogeneinwirkung kommt es zu Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und der Entfernungen. Weiters besteht eine starke Blendempfindlichkeit. Jede dieser Wirkungen für sich kann bereits lebensgefährlich enden.
Aufgrund der Gefahr von „Flashbacks“ sollte der letzte Konsum von Halluzinogenen beim Lenken eines Fahrzeuges mindestens drei Monate zurückliegen. Bei sehr intensivem Gebrauch sollte zumindest ein Jahr Abstinenz eingehalten werden.
Mittels einer klinischen Untersuchung ist die Beeinträchtigung eines Lenkers durch Halluzinogene aufgrund der starren Pupillen und dem auffälligem Verhalten relativ leicht erkennbar.
Da LSD im Körper zerfällt bevor es seine Wirkung entfaltet und es über Leber und Nieren innerhalb von acht bis zwölf Stunden ausgeschieden wird ist es im Körper kaum nachweisbar.
Mögliche Rechtsfolgen des Drogenkonsums
Bei einer positiv erfolgten Testung (d.h. eine Beeinträchtigung durch Cannabis wurde mittels Testung nachgewiesen) ergeben sich mehrer Konsequenzen. Es ist mit einer Geldstrafen von € 800 bis € 3.700, dem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, einer Nachschulung, einer Verkehrspsychologischen Untersuchung sowie einer Mitteilung an die Gesundheitsbehörde zu rechnen.
Es gibt auch die Möglichkeit die klinische Untersuchung, die zum Nachweis der toxischen Substanz im Körper dient, zu verweigern. Somit kann weder eine positive noch negative Testung stattfinden. Konsequenzen einer solchen Verweigerung sind Geldstrafen von € 1.600 - € 5.900, der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung sowie eine Verkehrspsychologische Untersuchung. Die Mitteilung an die Gesundheitsbehörde entfällt.