Cannabis und Marihuana - Straßenverkehr
Eine Beeinträchtigung durch den Konsum von Cannabis kann bis zu 14 Stunden andauern. Durch die Speicherung der toxischen Substanz im Gehirn können Störungen der Wahrnehmungsfähigkeit sowie Einschränkungen der Konzentration auftreten.
Ebenfalls auftreten können falsche Interpretationen von Verkehrszeichen oder Lichtreizen. Das so genannte „Flash back Syndrom“ kann auch noch mehrere Tage nach dem Drogenkonsum zu Beeinträchtigung führen, indem im Körper abgelagertes THC freigesetzt wird. Konsum von THC mit gleichzeitigem Genuss von Alkohol lässt das Risiko für Verkehrsunfälle stark ansteigen.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei können folgende Hinweise Verdachtsmomente auf Verkehrsteilnahme unter THC Einfluss bilden: Glasige, gerötete Augen, geweitete Pupillen, Müdigkeit, langsame Reaktion auf Licht, Konzentrationsstörungen, Unsicherheit in der Bewegung, sowie diverse Rauchutensilien und nicht zuordenbarer, süßlicher Geruch.
Sind Verdachtsmomente seitens der Polizei gegeben kann die Exekutive eine klinische Untersuchung durch einen Arzt anordnen.
Bei groß angelegten Polizeikontrollen ist teilweise ein Amtsarzt schon vor Ort, welcher bei entsprechendem Verdacht sofort Testungen durchführen kann.
Bei Verkehrskontrollen bei denen kein Amtsarzt dabei ist, kann die Exekutive selbst, mittels eines Drogentests, ihren Verdacht überprüfen. Sollte dieser Test ein positives Ergebnis zu Tage bringen, wird ein Termin beim Amtsarzt zur weiteren Überprüfung festgesetzt.
Gegebenenfalls wird bei Kontrollen der verdächtigte Fahrer auch sofort zum Amtsarzt gebracht.
Nachweismöglichkeiten
Hierbei gibt es verschiedene Nachweismöglichkeiten von THC im Körper.
Die Konzentration von THC im Speichel ist relativ gering. Weswegen für einen Nachweis im Speichel sehr viel Probematerial notwendig wäre. Eine Testung mittels des Speichels hat sich deshalb als eher unpraktisch erwiesen.
Durch die Speicherung des THC im Fettgewebe und des langsamen körperlichen Abbaus der toxischen Substanz kann Cannabis teilweise sehr lange im Harn nachgewiesen werden. Möglich hierbei ist, dass bis zu zwei Monate nach dem letzten Konsum eine Testung mittels Harn positiv ausfallen kann.
Eine weitere Nachweismöglichkeit von THC stellt der so genannte „Handwaschtest“ dar. Dieser nutzt den Umstand, dass Cannabis auch über den Schweiß ausgeschieden wird. Hierbei werden die Hände des Verdächtigen in Chloroform gewaschen, wobei dieses danach verdampft und der verbleibende Rückstand anschließend auf Cannabinoide untersucht wird.
Mittels Bluttest kann THC in etwa 12 Stunden lang, nach dem Konsum, im Körper nachgewiesen werden.
Mögliche Rechtsfolgen des Drogenkonsums
Bei einer positiv erfolgten Testung (d.h. eine Beeinträchtigung durch Cannabis wurde mittels Testung nachgewiesen) ergeben sich mehrer Konsequenzen. Es ist mit einer Geldstrafen von € 800 bis € 3.700, dem Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, einer Nachschulung, einer Verkehrspsychologischen Untersuchung sowie einer Mitteilung an die Gesundheitsbehörde zu rechnen.
Es gibt auch die Möglichkeit die klinische Untersuchung, die zum Nachweis der toxischen Substanz im Körper dient, zu verweigern. Somit kann weder eine positive noch negative Testung stattfinden. Konsequenzen einer solchen Verweigerung sind Geldstrafen von € 1.600 - € 5.900, der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate, eine Nachschulung sowie eine Verkehrspsychologische Untersuchung. Die Mitteilung an die Gesundheitsbehörde entfällt.