Führerschein weg wegen Drogen? Hier erhalten Sie Hilfe!
Bei einem Führerscheinentzug wegen Drogen erhalten Sie im Bedarfsfall von unserem Institut rasch Termine für eine Führerschein Nachschulung oder eine verkehrspsychologische Untersuchung. Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat bzw. füllen Sie online die Anmeldung für einen Kurs oder Untersuchung aus.
Abhängig von der Art des Drogendelikts kann von der Behörde eine Nachschulung und/oder eine verkehrspsychologische Untersuchung angeordnet werden. Bitte informieren Sie sich welche Maßnahme(n) gefordert werden.
In den Bezirken Bruck an der Mur, Bad Radkersburg, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz Umgebung (Kalsdorf oder Gratkorn), Hartberg, Judenburg oder Fohnsdorf, Knittelfeld, Leibnitz, Liezen (auch Aussee oder Gröbming), Murau, Mürzzuschlag, Voitsberg und Weiz es in Ihrer Nähe eine Führerschein Nachschulung wegen Drogen oder eine verkehrspsychologische Untersuchung.
Arten von Führerschein Nachschulungen in unserem Institut
- Nachschulung wegen Drogen oder anderer beeinträchtigender Substanzen
- Nachschulung im Vormerksystem (zB wegen Alkohol)
- Nachschulung wegen Alkohol (üblicherweise ab 1,2 Promille)
- Nachschulung wegen hohen Geschwindigkeitsübertretungen und Schnellfahren, geringer Sicherheitsabstand, und anderen Verkehrsdelikten
- Nachschulung bei Führerschein auf Probe
- Verkehrscoaching für alkoholauffällige Kraftfahrer (nicht von INFAR angeboten, INFAR ist in manchen Bundesländern Auftragnehmer einer berechtigten Rettungsorganisation)
- und andere Kurse
Arten von verkehrspsychologischen Untersuchungen in unserem Institut
- Screening oder Kurzuntersuchung für Führerschein D bzw. Schulbus
- Leistungstestung
- Persönlichkeitstestung
- Volle verkehrspsychologische Untersuchung beinhaltet einen Leistungsteil und einen Persönlichkeitsteil. Zuweisungsgründe können unter anderem folgende sein:
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Drogen (Verdacht auf Drogenmissbrauch)
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Alkohol (üblicherweise ab 1,6 Promille)
- Verkehrspsychologische Untersuchung wegen der Verweigerung des Alkoholtests
- Verkehrspsychologische Untersuchung bei fraglicher Verkehrszuverlässigkeit aufgrund von Auffälligkeiten im bisherigen Fahrverhalten
- Verkehrspsychologische Untersuchung bei mehrmaligem Nichtbestehen der Führerscheinprüfung
- und alle anderen Zuweisungsgründe